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BGH, 11.05.1978 - VII ZR 234/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Absehen von dem Erfordernis des ausdrücklich erklärten Vorbehalts nach dem Grundsatz von Treu und Glauben - Kurz vor Erhalt der Schlusszahlung erfolgte klare Äußerung des Auftragnehmers zur Geltendmachung einer bestimmten Mehrforderung als ein noch beim Eingang der ...
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VOB/B § 16
Anforderungen an Vorbehalt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.1975 - VII ZR 120/74
Anforderungen an Schlusszahlung; Rechtsfolgen vorbehaltloser Annahme
Auszug aus BGH, 11.05.1978 - VII ZR 234/77
Unter den dort gegebenen Umständen wäre die Erklärung des Vorbehalts eine leere Förmelei gewesen (vgl. dazu auch Senatsentscheidung vom 13. Februar 1975 - VII ZR 120/74 = BauR 1975, 282). - BGH, 20.12.1976 - VII ZR 37/76
Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung bei Anhängigkeit eines Mahnverfahrens
Auszug aus BGH, 11.05.1978 - VII ZR 234/77
Ebenso liegt es, wenn die betreffende Mehrforderung bereits gerichtlich anhängig ist (BGHZ 68, 38). - BGH, 16.04.1970 - VII ZR 40/69
Erklärung des Vorbehalts bei der Annahme der Schlußzahlung
Auszug aus BGH, 11.05.1978 - VII ZR 234/77
So hat der Senat eine kurz vor Erhalt der Schlußzahlung erfolgte klare Äußerung des Auftragnehmers, er mache eine bestimmte Mehrforderung geltend, als einen noch beim Eingang der Zahlung fortwirkender Vorbehalt gewertet, weil über die von der Auftragnehmerin eingehend begründete Forderung schon fast zwei Jahre gestritten worden war (BGH NJW 1970, 1185).